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Stufenklage - gleichzeitige Stattgebung des Rechnungslegungs- und Leistungsbegehrens unzulässig

RechtsprechungVerfahrensrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2020/569Zak 2020, 319 Heft 16 v. 30.9.2020

EGZPO: Art XLII

ZPO: § 226 Abs 1

Wenn das Rechnungslegungsbegehren einer Stufenklage abgewiesen wird, ist zugleich auch das unbestimmte Leistungsbegehren, das für sich allein nicht zulässig ist, abzuweisen.

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