EGZPO: Art XLII
ZPO: § 226 Abs 1
Wenn das Rechnungslegungsbegehren einer Stufenklage abgewiesen wird, ist zugleich auch das unbestimmte Leistungsbegehren, das für sich allein nicht zulässig ist, abzuweisen.
EGZPO: Art XLII
ZPO: § 226 Abs 1
Wenn das Rechnungslegungsbegehren einer Stufenklage abgewiesen wird, ist zugleich auch das unbestimmte Leistungsbegehren, das für sich allein nicht zulässig ist, abzuweisen.