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Fortbestehen der Prozessvollmacht trotz Todes des Vollmachtgebers

RechtsprechungVerfahrensrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2020/564Zak 2020, 318 Heft 16 v. 30.9.2020

ZPO: § 35 Abs 1

ABGB: § 1022

Die hA, nach der die vom Kläger erteilte Prozessvollmacht nicht gem § 35 Abs 1 ZPO fortbesteht, sondern gem § 1022 ABGB (grundsätzlich) erlischt, wenn der Vollmachtgeber noch vor Verfahrenseinleitung verstirbt, überzeugt nicht.

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