EGUStG: Art XII Z 3
ABGB: § 904, § 1295 Abs 1
Wenn dem vorsteuerabzugsberechtigten Geschädigten als Schadenersatz das Deckungskapital für die Reparatur inklusive Umsatzsteuer zugesprochen worden ist, ist er gem Art XII Z 3 EGUStG 1972 unabhängig davon, ob und wie er die Reparatur durchführen lässt, zum Rückersatz des Umsatzsteuerbetrags an den Schädiger verpflichtet. Der Rück-