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Fortbestehen des Vorkaufsrechts nach gesellschaftsrechtlicher Gesamtrechtsnachfolge

RechtsprechungSchuldrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2020/554Zak 2020, 315 Heft 16 v. 30.9.2020

ABGB: § 1072, § 1074

UGB: § 142 Abs 1

Ein Vorkaufsrecht kann auch einer juristischen Person eingeräumt werden. In diesem Fall erlischt es erst mit deren Untergang.

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