vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Unterhaltsvorschuss gem § 4 Z 4 UVG trotz Einleitung des Unterhaltsverfahrens nach Statusentscheidung

RechtsprechungFamilienrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2020/544Zak 2020, 312 Heft 16 v. 30.9.2020

UVG: § 4 Z 4

Unterhaltsvorschüsse nach § 4 Z 4 UVG (in Zusammenhang mit einem Abstammungsverfahren) können auch dann gewährt werden, wenn der Unterhaltsfestsetzungsantrag erst nach Feststellung der Abstammung in erster Instanz, aber vor Eintritt der Rechtskraft der Statusentscheidung eingebracht worden ist.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte