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Keine Vollstreckung des Schiedsspruchs nach Verfahrenseinstellung durch Oberschiedsgericht

RechtsprechungExekutionsrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2020/529Zak 2020, 299 Heft 15 v. 9.9.2020

NYÜ: Art V Abs 1 lit e

Das Oberschiedsgericht stellte "das Schiedsverfahren" wegen rechtskräftig entschiedener Sache und Wegfall der Zulässigkeit ein. Die Auslegung, dass die Einstellung das gesamte Schiedsverfahren und nicht bloß das Überprüfungsschiedsverfahren betrifft, ist vertretbar (Zurückweisung des Revisionsrekurses).

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