AHG: § 1 Abs 1
BO für Wien: § 127 Abs 3
Ein Prüfingenieur iSd § 127 Abs 3 der Bauordnung für Wien (BO für Wien) hat keine Organstellung. Eine Amtshaftung für sein Fehlverhalten besteht daher nicht.
AHG: § 1 Abs 1
BO für Wien: § 127 Abs 3
Ein Prüfingenieur iSd § 127 Abs 3 der Bauordnung für Wien (BO für Wien) hat keine Organstellung. Eine Amtshaftung für sein Fehlverhalten besteht daher nicht.