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Abruf der Bankgarantie wegen nicht rechtzeitiger Erneuerung

RechtsprechungSchuldrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2020/509Zak 2020, 293 Heft 15 v. 9.9.2020

ABGB: § 880a, § 914, § 1358

ZPO: § 519 Abs 1 Z 1

Wenn die nach Abruf der Bankgarantie erfolgte Zahlung der Bank zur Tilgung der besicherten Forderung des Begünstigten gegen den Schuldner geführt hat, geht diese Forderung samt akzessorischen Sicherheiten gem § 1358 ABGB im Weg der Legalzession auf die Bank über.

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