Folgender Ausgangsfall bildet die Grundlage des Beitrags: Eine Forderung des A (Zedent) gegen C (Debitor cessus) wird an einen Zessionar B übertragen. Später stellt sich heraus, dass diese Zession (etwa aufgrund mangelnder Geschäftsfähigkeit oder eines Vollmachtmangels, welche das Deckungsverhältnis ungültig machen) unwirksam war. B verwendet bis dahin die (tatsächlich gar nicht auf ihn übergegangene) Forderung, indem er sie bei C einzieht (siehe Pkt 1.) oder aber in sonstiger Weise, indem er sie zB als Sicherheit benützt (siehe Pkt 2.).