EKHG: § 9
Leichte Schaukelbewegungen des Liftsessels können vom Betreiber des Sesselliftes auch bei größter Sorgfalt nicht ausgeschlossen werden. Es obliegt dem Fahrgast, mit solchen Schaukelbewegungen umzugehen und sich - insb bei offenem Sicherungsbügel im Stationsbereich - festzuhalten.