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Umbauten in denkmalgeschütztem Haus als erheblich nachteiliger Gebrauch

RechtsprechungMiet- und WohnrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2020/465Zak 2020, 275 Heft 14 v. 19.8.2020

MRG: § 30 Abs 2 Z 3

ABGB: § 1118

Eigenmächtige bauliche Änderungen durch den Mieter berechtigen den Vermieter dazu, den Mietvertrag wegen erheblich nachteiligen Gebrauchs zu kündigen bzw aufzuheben, wenn dadurch seine wichtigen wirtschaftlichen oder sonstigen Interessen verletzt werden bzw die Gefahr der Verletzung solcher Interessen besteht.

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