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Formungültigkeit der letztwilligen Verfügung wegen Unterfertigung auf separatem Blatt

RechtsprechungErbrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2020/461Zak 2020, 274 Heft 14 v. 19.8.2020

ABGB: § 579 Abs 1, § 601

Nach gefestigter Rsp ist eine fremdhändige letztwillige Verfügung formungültig, wenn sich der Verfügungstext und die Unterschriften des Erblassers bzw der Testamentszeugen auf verschiedenen Blättern befinden, die nicht durch äußere Urkundeneinheit oder einen inhaltlichen Zusammenhang miteinander verbunden sind.

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