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Zugang von E-Mail-Erklärungen bei Abwesenheit

ThemaFlorian Barzal-Ohner, LL.M. (WU)Zak 2020/455Zak 2020, 268 Heft 14 v. 19.8.2020

Entsprechend der in § 862a ABGB normierten Empfangstheorie tritt der Zugang einer Erklärung bereits ein, sobald diese in den Machtbereich des Empfängers gelangt und er unter normalen Umständen vom Inhalt Kenntnis erlangen kann. Diese Grundsätze gelten auch für Erklärungen mittels E-Mail. Angesichts des Umstandes, dass E-Mails idR über jeden Internetzugang abgerufen werden können, stellt sich die Frage, ob sich der Zugang durch Ortsabwesenheit oder eine automatische Abwesenheitsnotiz verhindern lässt.

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