vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Zession der Ansprüche aus Lebensversicherung durch Scheidungsfolgenvergleich

In aller KürzeBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2020/450Zak 2020, 263 Heft 14 v. 19.8.2020

Wenn der Versicherung der Scheidungsfolgenvergleich vorgelegt wird, laut dem die Lebensversicherung, deren Versicherungsnehmer der eine Ehegatte ist, dem anderen Ehegatten "alleine verbleibt", hat sie dies nach Ansicht des OGH (7 Ob 215/19x) als Verständigung von der Zession sämtlicher Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag (einschließlich des Kündigungsrechts) an den anderen Ehegatten zu verstehen. Sie kann daher nicht mehr schuldbefreiend an den Versicherungsnehmer leisten, auch wenn der andere Ehegatte die von ihr verlangten Voraussetzungen für die Zustimmung zu einer Vertragsübernahme nicht erfüllt.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte