ABGB: § 539, § 647 Abs 2
StGB: § 15, § 16
Auch der Versuch einer strafbaren Handlung gegen den Erblasser oder die Verlassenschaft kann nach stRsp zur Erbunwürdigkeit führen.
ABGB: § 539, § 647 Abs 2
StGB: § 15, § 16
Auch der Versuch einer strafbaren Handlung gegen den Erblasser oder die Verlassenschaft kann nach stRsp zur Erbunwürdigkeit führen.