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Keine Erbunwürdigkeit bei Rücktritt vom Versuch

RechtsprechungErbrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2020/382Zak 2020, 233 Heft 12 v. 16.7.2020

ABGB: § 539, § 647 Abs 2

StGB: § 15, § 16

Auch der Versuch einer strafbaren Handlung gegen den Erblasser oder die Verlassenschaft kann nach stRsp zur Erbunwürdigkeit führen.

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