ABGB: § 480, § 484, § 492, § 863
Von der konkludenten Begründung einer Dienstbarkeit kann nur unter strengen Anforderungen ausgegangen werden. Die bloße Duldung eines bestimmten Gebrauchs reicht dafür nicht aus.
Die Mehrbelastung des Servitutswegs nach Errichtung eines Einfamilienhauses mit Carport auf dem bisher unbebauten herrschenden Grundstück kann als unzulässige Erweiterung der Wegeservitut qualifiziert werden (Zurückweisung der Revision).