Der OGH (5 Ob 61/20m) hat den EuGH um Vorabentscheidung ersucht, ob es sich bei einer Schenkung auf den Todesfall, die nach dem Tod des Geschenkgebers einen schuldrechtlichen Anspruch gegen die Verlassenschaft auf Eigentumsübertragung begründet, um einen Erbvertrag iSd Art 3 Abs 1 lit b EuErbVO 650/2012 handelt. Wenn dies der Fall ist, will der OGH mit einer Zusatzfrage klären, ob die Übergangsbestimmung in Art 83 Abs 2 EuErbVO für eine vor Geltungsbeginn der VO (17. 8. 2015) getroffene Rechtswahl auch für Erbverträge gilt.