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Im Individualinteresse liegende Baumaßnahme an Allgemeinteilen als Änderung

RechtsprechungMiet- und WohnrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2020/347Zak 2020, 215 Heft 11 v. 24.6.2020

WEG: § 16 Abs 2, § 18, § 28

Wenn eine Baumaßnahme an Allgemeinteilen des Wohnungseigentumshauses nicht im Gemeinschafts-, sondern im Individualinteresse eines Wohnungseigentümers liegt, handelt es sich um keine Verwaltungsangelegenheit, sondern um eine Änderung iSd § 16 Abs 2 WEG.

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