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Prüfungsbefugnis des Gerichts bei Berichtigung der Miteigentumsanteile

RechtsprechungMiet- und WohnrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2020/345Zak 2020, 214 Heft 11 v. 24.6.2020

WEG: § 10 Abs 3

GBG: § 136

Im Fall einer Änderung der Miteigentumsanteile nach § 10 Abs 3 WEG im Weg der Grundbuchberichtigung hat das Grundbuchgericht die Eintragungsvoraussetzungen nur in Bezug auf jene faktischen und rechtlichen Änderungen zu prüfen, die der Neufestsetzung der Nutzwerte zugrunde liegen. Die Bewilligung kann nicht mit der Begründung abgelehnt werden, dass die ursprüngliche Wohnungseigentumsbegründung in einem nicht von den Änderungen betroffenen Punkt unzulässig war, etwa wegen eines Verstoßes gegen zwingende Parifizierungsgrundsätze.

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