Die Corona-bedingten Umstellungen an Universitäten und Fachhochschulen wurden durch ein COVID-19-Gesetz und mehrere Verordnungen begleitet, durch die bspw Fristen gelockert wurden. Zu einem generellen Erlass von Studienbeiträgen - wie von Studierendenvertretern gefordert - kam es dadurch (bis dato) jedoch nicht. Der folgende Beitrag untersucht daher die Rechtslage für Studienbeiträge an Fachhochschulen und geht der Frage nach, ob diese de lege lata zurückgefordert werden können.