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Oppositionsklage gegen zwangsweise Pfandrechtsbegründung nach Bestätigung des Sanierungsplans

RechtsprechungExekutionsrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2020/322Zak 2020, 199 Heft 10 v. 10.6.2020

EO: § 35, § 40

IO: § 149

Die Exekution durch zwangsweise Pfandrechtsbegründung ist mit der Eintragung des Pfandrechts im Grundbuch nicht beendet. Die Einstellung der Exekution ist möglich, solange das Pfandrecht einverleibt ist. Gleiches gilt für die Erhebung einer Oppositionsklage.

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