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Keine Befangenheit eines Schiedsrichters wegen Lehrtätigkeit an derselben Universität

RechtsprechungVerfahrensrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2020/321Zak 2020, 199 Heft 10 v. 10.6.2020

ZPO: § 581, § 588

Der Umstand, dass der Schiedsrichter als Universitätsprofessor an derselben Universität lehrt wie ein Universitätsprofessor eines anderen Fachs, der angeblich mit einer Partei verbunden ist, begründet nicht einmal ansatzweise den Anschein der Befangenheit.

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