ZPO: § 85, § 611
Der Schiedsspruch als Beilage einer Aufhebungsklage muss in deutscher Übersetzung vorgelegt werden, wenn er in einer fremden Sprache (hier: Englisch) verfasst ist. Fehlt die Übersetzung, ist ein Verbesserungsauftrag zu erteilen.
ZPO: § 85, § 611
Der Schiedsspruch als Beilage einer Aufhebungsklage muss in deutscher Übersetzung vorgelegt werden, wenn er in einer fremden Sprache (hier: Englisch) verfasst ist. Fehlt die Übersetzung, ist ein Verbesserungsauftrag zu erteilen.