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Verbesserungsauftrag wegen fehlender Übersetzung des fremdsprachigen Schiedsspruchs

RechtsprechungVerfahrensrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2020/320Zak 2020, 199 Heft 10 v. 10.6.2020

ZPO: § 85, § 611

Der Schiedsspruch als Beilage einer Aufhebungsklage muss in deutscher Übersetzung vorgelegt werden, wenn er in einer fremden Sprache (hier: Englisch) verfasst ist. Fehlt die Übersetzung, ist ein Verbesserungsauftrag zu erteilen.

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