vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Dienstgeberhaftungsprivileg bei Unfall eines Schülers im Schulgebäude

RechtsprechungSchadenersatzBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2020/318Zak 2020, 198 Heft 10 v. 10.6.2020

ASVG: § 333, § 335 Abs 3

Bei Unfällen von Schülern, die sich im örtlichen, zeitlichen und ursächlichen Zusammenhang mit der Schulausbildung ereignen, kann sich der Bund als Schulerhalter gem § 335 Abs 3 ASVG auf das Dienstgeberhaftungsprivileg berufen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte