ABGB: § 1309
Ein Elternteil verstößt beim gemeinsamen Skifahren nicht gegen seine Aufsichtspflicht, wenn er sein acht Jahre altes Kind, das laut Auskunft des Skilehrers blaue Pisten selbstständig befahren kann, auf einer blauen Skipiste ohne Vorgabe einer Fahrlinie voranfahren lässt.