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Unterhaltsvorschüsse nach erstinstanzlicher Feststellung der Abstammung - Rechtsmissbrauch

RechtsprechungFamilienrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2020/300Zak 2020, 191 Heft 10 v. 10.6.2020

UVG: § 4 Z 4, § 18

Unterhaltsvorschüsse nach § 4 Z 4 UVG sind nach rechtskräftiger Beendigung des Abstammungsverfahrens durch Feststellung der Vaterschaft weiter zu gewähren, solange das (bis dahin unterbrochene) Unterhaltsverfahren nicht abgeschlossen ist.

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