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Frist für Scheidungsklage wegen eines fortgesetzten Verhaltens

RechtsprechungFamilienrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2019/306Zak 2019, 170 Heft 9 v. 5.6.2019

ABGB: § 90 Abs 1

EheG: § 49, § 57 Abs 1

Ehegatten müssen bei der Freizeitgestaltung Kompromisse eingehen und die Interessen ihres Partners berücksichtigen. Häufiges Alleinlassen des Ehegatten (insb auch an Wochenenden) stellt eine schwere Eheverfehlung dar.

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