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Unterhaltsminderung wegen Mitbetreuung des Kindes

RechtsprechungFamilienrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2019/304Zak 2019, 170 Heft 9 v. 5.6.2019

ABGB: § 231

Die Anwendung des "betreuungsrechtlichen Unterhaltsmodells" setzt in etwa gleichwertige Betreuungs- und Naturalleistungen der Elternteile voraus. Ein Betreuungsverhältnis von 43,5 : 56,5 ist gleichwertig, ein Verhältnis von 42 : 58 noch nicht.

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