Die Autorinnen gehen auf einige Auslegungsprobleme ein, die im MRG in Zusammenhang mit der verbrauchsabhängigen Verteilung von Heiz- und Warmwasserkosten bestehen. Ua vertreten sie die Ansicht, dass der im MRG (zB im Betriebskostenkatalog des § 21 Abs 1 MRG) verwendete Begriff der Messvorrichtung nicht an jenen des Maß- und EichG anknüpft. Auch Verdunstungszähler und elektronische Verbrauchsermittlungsgeräte, bei denen es sich um keine Messgeräte iSd Maß- und EichG handelt, seien Messvorrichtungen.