ABGB: § 471, § 1440
Wenn der Auftraggeber das Fahrzeug nach Erledigung des (Reparatur-)Auftrags monatelang nicht bei der Kfz-Werkstätte abholt, steht dieser auch für nicht ausdrücklich vereinbarte Garagierungskosten das Zurückbehaltungsrecht nach § 471 ABGB zu. § 1440 ABGB, der ein Zurückbehal-