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Zurückbehaltungsrecht der Kfz-Werkstätte für Garagierungskosten

RechtsprechungSchuldrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2019/241Zak 2019, 135 Heft 7 v. 30.4.2019

ABGB: § 471, § 1440

Wenn der Auftraggeber das Fahrzeug nach Erledigung des (Reparatur-)Auftrags monatelang nicht bei der Kfz-Werkstätte abholt, steht dieser auch für nicht ausdrücklich vereinbarte Garagierungskosten das Zurückbehaltungsrecht nach § 471 ABGB zu. § 1440 ABGB, der ein Zurückbehal-

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