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Keine Amtsbestätigung über die Begründung eines neuen Rechts

RechtsprechungErbrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2019/240Zak 2019, 135 Heft 7 v. 30.4.2019

AußStrG: § 182 Abs 3

ABGB: § 1072

Eine Amtsbestätigung iSd § 182 Abs 3 AußStrG kann nach stRsp nicht für die Begründung neuer Rechte, sondern nur für die Übertragung bestehender Rechte ausgestellt werden. Dies gilt auch im Fall eines Vorkaufsrechts.

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