AußStrG: § 182 Abs 3
ABGB: § 1072
Eine Amtsbestätigung iSd § 182 Abs 3 AußStrG kann nach stRsp nicht für die Begründung neuer Rechte, sondern nur für die Übertragung bestehender Rechte ausgestellt werden. Dies gilt auch im Fall eines Vorkaufsrechts.
AußStrG: § 182 Abs 3
ABGB: § 1072
Eine Amtsbestätigung iSd § 182 Abs 3 AußStrG kann nach stRsp nicht für die Begründung neuer Rechte, sondern nur für die Übertragung bestehender Rechte ausgestellt werden. Dies gilt auch im Fall eines Vorkaufsrechts.