vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Keine Teilungsklage nach Abschluss einer Teilungsvereinbarung

RechtsprechungSachenrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2019/236Zak 2019, 134 Heft 7 v. 30.4.2019

ABGB: § 364c, § 830, § 885, § 917, § 920

Eine bindende Vereinbarung der Miteigentümer über die Teilung (hier: Realteilungsvertrag) schließt eine auf § 830 ABGB gestützte Teilungsklage aus, weil der vertragliche Anspruch den gesetzlichen Anspruch auf Aufhebung der Gemeinschaft verdrängt hat. Auch eine Punktation iSd § 885 ABGB stellt eine solche bindende Vereinbarung dar.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte