vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Keine Genehmigung eines Rechtsgeschäfts nach dem Tod des Betroffenen

RechtsprechungFamilienrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2019/234Zak 2019, 133 Heft 7 v. 30.4.2019

ABGB: § 246 Abs 1 Z 1, § 258, § 865

Mit dem Tod des Betroffenen endet nicht nur die Vertretungsbefugnis des Erwachsenenvertreters, sondern auch die Erwachsenenvertretung selbst.

Nach dem Tod des Betroffenen ist die Genehmigung eines von ihm oder seinem Erwachsenenvertreter abgeschlossenen Rechtsgeschäfts nicht mehr möglich. Es ist allein Sache der Verlassenschaft bzw der Erben, ob sie das Rechtsgeschäft gegen sich gelten lassen wollen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte