Dass die Wohnungseigentumsbegründung nichtig bzw vernichtbar ist, ändert nach 5 Ob 137/17h = Zak 2017/712, 417 nichts daran, dass die Eigentümergemeinschaft als Rechtssubjekt existiert, solange der Grundbuchstand Wohnungseigentum ausweist. Während Prader (Eigentümergemeinschaft ohne Wohnungseigentümer, RdW 2017/599, 807; dazu Zak 2018/31, 20) nach der Art des Begründungsfehlers differenziert, stimmt der Autor der Auffassung des OGH uneingeschränkt zu. Die Begründung, die er beim OGH vermisst, findet er in der anerkannten Lehre vom fehlerhaften Verband bzw von der fehlerhaften Gesellschaft. Die Rsp, nach der die Beschlussregeln des WEG im Fall einer nichtigen Wohnungseigentumsbegründung nicht gelten (5 Ob 60/16h = Zak 2016/742, 397), ist seiner Ansicht nach unhaltbar, wenn man auf der anderen Seite zutreffend vom Bestand der Eigentümergemeinschaft ausgeht.