ZPO: § 84, § 538, § 611
VerG: § 8 Abs 1
Eine Aufhebungsklage nach § 611 ZPO kann nicht darauf gestützt werden, dass kein Schiedsspruch vorliegt, weil es sich um die Entscheidung einer vereinsinternen Schlichtungseinrichtung iSd § 8 Abs 1 VerG ohne Schiedsgerichtscharakter handelt. Da nur ein Schiedsspruch nach § 611 ZPO aufgehoben werden kann, ist das Begehren unschlüssig.