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Fortsetzung des Schiedsverfahrens als Prüfungsverfahren

RechtsprechungVerfahrensrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2019/171Zak 2019, 98 Heft 5 v. 19.3.2019

IO: § 6, § 7, § 110, § 113

ZPO: § 582 Abs 2 Z 4

Anhängig iSd § 7 IO ist ein Schiedsverfahren mit dem ersten schiedsverfahrensrechtlichen Schritt, den der Schiedskläger zur Rechtsverfolgung setzen muss, zB mit der Aufforderung des Gegners zur Benennung eines Schiedsrichters.

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