MRG: § 15 Abs 4, § 16 Abs 8
Die dreijährige Präklusivfrist für die Geltendmachung der Teilnichtigkeit einer Pauschalmietzinsvereinbarung beginnt erst mit Rechtskraft des Aufspaltungsbeschlusses iSd § 15 Abs 4 MRG zu laufen. Dies gilt auch im Fall eines Altmietvertrags, der vor Einführung der Aufspaltungsmöglichkeit mit 1. 3. 1994 (3. WÄG) abgeschlossen worden ist.