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Pauschalmietzins - Präklusivfrist für Überprüfung des Hauptmietzinses

RechtsprechungMiet- und WohnrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2019/164Zak 2019, 96 Heft 5 v. 19.3.2019

MRG: § 15 Abs 4, § 16 Abs 8

Die dreijährige Präklusivfrist für die Geltendmachung der Teilnichtigkeit einer Pauschalmietzinsvereinbarung beginnt erst mit Rechtskraft des Aufspaltungsbeschlusses iSd § 15 Abs 4 MRG zu laufen. Dies gilt auch im Fall eines Altmietvertrags, der vor Einführung der Aufspaltungsmöglichkeit mit 1. 3. 1994 (3. WÄG) abgeschlossen worden ist.

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