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Verminderung der Unterhaltspflicht durch Zuwendungen Dritter?

RechtsprechungFamilienrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2019/148Zak 2019, 91 Heft 5 v. 19.3.2019

ABGB: § 231

Zuwendungen Dritter an das unterhaltsberechtigte Kind (hier: in Form eines Rentenvermächtnisses) mindern den Unterhaltsanspruch nicht, solange nicht nachgewiesen ist, dass sie in der Absicht erfolgen, den Unterhaltspflichtigen zu entlasten.

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