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Immaterieller Schadenersatz bei Mobbing?

ThemaDr. Andreas GerhartlZak 2019/145Zak 2019, 87 Heft 5 v. 19.3.2019

In der eine Beamtin des Landes Steiermark betreffenden Entscheidung 1 Ob 170/18h ging es (ua) darum, ob Mobbing (am Arbeitsplatz) Anspruch auf Schmerzengeld bzw immateriellen Schadenersatz begründen kann. Da die außerordentliche Revision der Klägerin mangels Vorliegens einer Rechtsfrage von erheblicher Bedeutung zurückgewiesen wurde,11In dem Fall konnte nicht festgestellt werden, dass "die Klägerin seit 2013 jemals an einer psychischen Beeinträchtigung mit Krankheitswert litt bzw leidet". bleiben einige Fragen offen. Im Folgenden wird kurz auf mögliche Anspruchsgrundlagen für Schadenersatzansprüche eingegangen.

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