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Nachweis der Staatsbürgerschaft im Grundbuchverfahren durch archivierten Reisepass

In aller KürzeBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2019/141Zak 2019, 83 Heft 5 v. 19.3.2019

In der Grundbuchsache 46 R 489/18d gelangte das LGZ Wien zum Schluss, dass der (hier gem § 5 Abs 3 Wr AusländergrunderwerbsG erforderliche) Nachweis der Staatsbürgerschaft auch durch den Hinweis auf die Archivierung des Reisepasses in einem elektronischen Urkundenarchiv erbracht werden kann. Archiviert sein müssten nicht sämtliche Seiten des Reisepasses, sondern nur die zentrale Seite, welche die relevanten Informationen enthält. Der Hinweis auf die Archivierung ersetze im Grundbuchverfahren die Vorlage der Originalurkunde.

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