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Zustellung über elektronischen Zustelldienst

RechtsprechungVerfahrensrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2019/133Zak 2019, 79 Heft 4 v. 5.3.2019

GOG: § 89a Abs 3

ZustG: § 35

Wenn die Zustellung iSd § 89a Abs 3 GOG außerhalb des ERV über einen elektronischen Zustelldienst erfolgt, wird der Empfänger vom Zustelldienst per E-Mail davon verständigt, dass das zuzustellende Dokument für ihn zur Abholung bereitliegt. Die Zustellung gilt gem § 35 Abs 6 ZustG grundsätzlich am ersten Werktag, der dem Tag der ersten Verständigung folgt, als bewirkt. Ruft der Empfänger das Dokument schon früher ab, wird die Zustellung gem § 35 Abs 5 ZustG bereits im Abrufzeitpunkt wirksam.

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