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Rechtsmittel gegen die Einleitung eines Erwachsenenschutzverfahrens

RechtsprechungFamilienrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2019/123Zak 2019, 75 Heft 4 v. 5.3.2019

ABGB: § 239, § 271

AußStrG: § 45, § 117, § 117a

Erklärtes Ziel des neuen Erwachsenenschutzrechts ist es, auch Personen mit eingeschränkter Entscheidungsfähigkeit ihre Angelegenheiten möglichst selbstständig besorgen zu lassen.

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