vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Unterhalt während Anschlussstudium ohne Prüfung der Berufsaussichten

RechtsprechungFamilienrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2019/121Zak 2019, 74 Heft 4 v. 5.3.2019

ABGB: § 231

AußStrG: § 42

Ein nach der Reifeprüfung aufgenommenes Anschlussstudium schiebt die Selbsterhaltungsfähigkeit des Kindes hinaus, solange es ernsthaft und zielstrebig betrieben wird. Selbst wenn das Anschlussstudium von der bisherigen Fachrichtung abweicht (hier: Bachelorstudium für Wirtschaftsrecht nach HTL-Abschluss), ist es nicht als Zweitausbildung zu werten, bei der ein Unterhaltsanspruch des Kindes ua von der Prüfung der Berufsaussichten abhängig ist.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte