vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Lindinger, Die Aufrechnungseinrede im Verfahren, immolex 2019, 68.

LiteraturübersichtMiet- und WohnrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2019/107Zak 2019, 60 Heft 3 v. 19.2.2019

Der Autor geht auf einige Aspekte der Aufrechnung im Mietzins-Räumungsverfahren ein. Ua weist er auf die stRsp hin, nach der ein Räumungsbegehren wegen Nichtzahlung des Bestandzinses mangels Gleichartigkeit nicht mit Geldforderungen gegen den Bestandgeber prozessual aufgerechnet werden kann und der Bestandnehmer nur die Möglichkeit hat, gegen die anerkannte Zinsforderung außergerichtlich aufzurechnen und den Räumungsanspruch mit der Behauptung zu bestreiten, dass kein Zinsrückstand mehr besteht (zB 5 Ob 14/18x). Ein vertragliches Aufrechnungsverbot, das bei Verbrauchergeschäften nur sehr begrenzt zulässig sei, stehe auch einer prozessualen Aufrechnungseinrede entgegen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte