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EKHG-Haftung setzt Gefahrenzusammenhang voraus

RechtsprechungSchadenersatzBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2019/101Zak 2019, 59 Heft 3 v. 19.2.2019

EKHG: § 1

Ein adäquater Kausalzusammenhang des Unfalls mit einem Betriebsvorgang des Kfz (worunter auch das Entladen fällt) reicht für die Gefährdungshaftung des Halters nach dem EKHG nicht aus. Der Unfall muss auch auf eine spezifische Gefährlichkeit des Kfz zurückzuführen sein (Gefahrenzusammenhang).

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