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Kein Feststellungsbegehren zu Rechtsverhältnissen der Zukunft

RechtsprechungVerfahrensrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2019/68Zak 2019, 39 Heft 2 v. 29.1.2019

ZPO: § 228

Ein künftig entstehendes Rechtsverhältnis oder Recht kann nicht Gegenstand eines Begehrens auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens sein.

OGH 30. 10. 2018, 9 Ob 61/18p

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