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Studentenwohnheim einer gemeinnützigen Bauvereinigung - Verrechnung der Entgelte

RechtsprechungMiet- und WohnrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2019/61Zak 2019, 36 Heft 2 v. 29.1.2019

WGG: § 13 Abs 5, § 14 Abs 8

§ 14 Abs 8 WGG regelt die Verwendung von Entgelten für sonstige Räumlichkeiten, für die gem § 13 Abs 5 WGG eine Ausnahme vom Kostendeckungsprinzip gilt. Ua ist vorgesehen, dass 25 % zur Deckung von Betriebskosten der Baulichkeit, der die sonstige Räumlichkeit zuzurechnen ist, zu verwenden sind.

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