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Auslegung der Generalklausel eines Vergleichs

RechtsprechungSchuldrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2019/54Zak 2019, 34 Heft 2 v. 29.1.2019

ABGB: § 914, § 1389

Die Bereinigungswirkung eines Vergleichs, der anlässlich der Beendigung eines Dauerschuldverhältnisses geschlossen wird, beschränkt sich grundsätzlich auf Ansprüche aus diesem Rechtsverhältnis. Auch eine in den Vergleich aufgenommene Generalklausel kann so verstanden werden, dass sie nur mit dem Dauerschuldverhältnis zusammenhängende Ansprüche erfasst.

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